Jagdreform / Neue Jagdverordnung

Keine Jagd auf Rote Liste-Arten

Naturschutzverbände und Wissenschaftler fordern Jagdreform

Nötig sei eine beherzte Entrümpelung des hessischen Jagdrechtes, in dem selbst noch seltene Arten wie Luchs, Wildkatze, Fischotter, Waldschnepfe, Wachtel, Haselhuhn, Gänsesäger, Birkhuhn, Auerhuhn, Rotmilan und der Habicht als „jagdbare Tiere“ stehen. „Tiere, die niemand mehr jagen will, sollte man endlich aus der Liste der jagdbaren Arten herausnehmen“, fordert der BUND-Naturschutzreferent Thomas Norgall. Dr. Klaus Richarz, Vorsitzender des Bundesverbandes wissenschaftlicher Vogelschutz, der bis vor kurzem 22 Jahre lang die Staatliche Vogelschutzwarte in Frankfurt leitete, stellt klar, dass die aktuelle Gefährdung bodenbrütender Feldvögel, wie Rebhuhn, Wachtel, Lerche und Kiebitz andere Ursachen hat als das „Raubwild“. Für die Vögel seien die intensive Landwirtschaft und das Fehlen von vielfältigen Landschaftsstrukturen das entscheidende Problem.

 

Prof. Manfred Niekisch, Professor für Internationalen Naturschutz und Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung, weist die Jäger-Argumentation zurück, Tiere müssten reguliert werden, weil sie sonst überhand nehmen. „Jagd wird als notwendiges Mittel der Regulation meist komplett überschätzt. Und für Arten der Roten Liste wäre eine solche Argumentation eh völlig absurd“, sagt der international renommierte Wissenschaftler. Oliver Conz, Vorsitzender der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON), fordert von der Landesregierung, endlich jegliche Jagd auf Vögel zu untersagen: „Das Töten von wildlebenden Vögeln muss in Hessen ein Ende haben! Mittelalterliches Gedankengut oder persönliches Vergnügen am Abschuss von Flugwild ist keine Rechtfertigung für Vogelmord mitten unter uns!“. Dr. Klaus Richarz weist auf die Widersprüche bei der Argumentation des Hessischen Jagdverbandes hin: „Es ist unlogisch, wenn Jäger den Abschuss von Graugänsen mit dem Verschmutzungs-Problem von Nilgänsen rechtfertigen. Graugänse leben in den Auen, Nilgänse vor allem im Siedlungsraum. Nur hier treten auch die Probleme auf.“ In den Städten

 

 Nötig sei eine beherzte Entrümpelung des hessischen Jagdrechtes, in dem selbst noch seltene Arten wie Luchs, Wildkatze, Fischotter, Waldschnepfe, Wachtel, Haselhuhn, Gänsesäger, Birkhuhn, Auerhuhn, Rotmilan und der Habicht als „jagdbare Tiere“ stehen. „Tiere, die niemand mehr jagen will, sollte man endlich aus der Liste der jagdbaren Arten herausnehmen“, fordert der BUND-Naturschutzreferent Thomas Norgall. Dr. Klaus Richarz, Vorsitzender des Bundesverbandes wissenschaftlicher Vogelschutz, der bis vor kurzem 22 Jahre lang die Staatliche Vogelschutzwarte in Frankfurt leitete, stellt klar, dass die aktuelle Gefährdung bodenbrütender Feldvögel, wie Rebhuhn, Wachtel, Lerche und Kiebitz andere Ursachen hat als das „Raubwild“. Für die Vögel seien die intensive Landwirtschaft und das Fehlen von vielfältigen Landschaftsstrukturen das entscheidende Problem.

  

 

Wachtelbrust, Wildgansschenkel, Hasenrücken, Rebhuhnbraten und Mauswieselfell retten nicht die kommunalen Haushalte

Wir wissen um die Geldnot der Kommunen. Dies betrifft besonders unseren ländlichen Raum. Vollkommen unverständlich ist jedoch, dass diese finanziellen Löcher durch Einnahmen gestopft werden sollen, die durch den Abschuss von Rote Listen-Arten unserer Feldflur generiert werden sollen. Wenn solche Forderungen von langjährigen Kommunalpolitikern gestellt werden, wissen wir nicht, ob wir lachen oder weinen sollen.

Selbst wenn wir alle Rote Listen-Arten des Kreises in die betroffenen Gemeinden treiben würden, käme der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein nicht an. Er wäre vorher verdampft.