Blauflügelige Ödlandschrecke fliegt im Vogelsberg

 

Die Beobachtungen der Blauflügeligen Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) nehmen im Vogelsberg deutlich zu. Sie besiedelt trockene Standorte, wie Trockenrasen, Steinbrüche oder Schotterflächen mit schütterer Vegetation und hoher Sonneneinstrahlung. Insbesondere die mit Basaltschotter befestigten Vorplätze von Windenergieanlagen, scheinen günstige Lebensräume für die wärmeliebende Art darzustellen, wenn sich dort blütenreiche Magerstandorte gebildet haben. So sind schon mehrere dieser trockenen und fast 1000 qm großen und vielfach locker mit Gräsern und Blütenpflanzen bewachsenen Vorplätze des Windparks „Mücke-Feldatal-Ulrichstein“ des Windparks „Auf der Platte“ und des Windparks „Alte Höhe“ besiedelt.

 

Die Färbung der relativ großen Schrecke ist sehr variabel und reicht von rotbraun, steingrau, blaugrau bis zu fast schwarz. Die individuelle Färbung ist dabei dem Untergrund angepasst, den die Schrecke besiedelt. Erst beim Auffliegen zeigen sich die leuchtend hellblauen Hinterflügel mit der schwarzen Binde.

 

Die Populationsgrößen vor den Windenergieanlagen reichen im Vogelsberg von wenigen Tieren bis zu über 30 Individuen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese auf der Roten Liste Hessen als gefährdet eingestufte Art verbreitet.  

 

 

 

Fotos: Olaf Kühnapfel

 


Auch Schmetterlinge brauchen Wasser

Aufgrund der anhaltenden Dürre trinken Bläulinge in den weitgehend ausgetrockneten Bachbetten.

Hier sind es Hauhechel Bläuling (Polyommatus icarus) und Rotklee-Bläuling (Cyaniris semiargus) (unten links) im ausgetrockneten Streitbach in Groß-Eichen, 19.07.2022. Foto: Olaf Kühnapfel

 


Unzertrennlich: Großer Wiesenknopf und Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling

Beim Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous) sind die Köpfchen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) der Mittelpunkt seines Sommers. Hier saugt er Nektar, hier wird geschlafen, hier wird gebalzt, hier paaren sich die Falter und in die kleinen Blüten legen die Weibchen ihre Eier.

Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling, Ober-Ohmen Juli 2022. Foto: Olaf Kühnapfel

Der Große Wiesenknopf wächst auf offenen Mähwiesen, in Feuchtwiesenkomplexen, ungemähten Grabenrändern und in Saumbiotopen von Straßen und Feldwegen. An Grabenrändern ist der Wiesenknopf häufig vergesellschaftet mit Blut-Weiderich (Lythrum salicaria), Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre) und Echtem Mädesüß (Filipendula ulmaria), die weitere Insekten anziehen.

Sollte es mal nur wenig Großen-Wiesenknopf geben, wie 2022 im Feldatal, landet der Falter ausnahmsweise auch mal woanders. Dieses Weibchen hat sich dazu eine Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) ausgesucht.

Foto: Olaf Kühnapfel

 

Als Gefährdungsursache des Falters, dessen Verbreitungsschwerpunkt innerhalb Europas insbesondere in Hessen liegt, gilt eine nicht angepasste Mahd. Bei einer zweimaligen Mahd muss die erste Mahd in der ersten Hälfte des Monats Juni erfolgen, so dass zur Flugzeit der Falter (im Juli/August) die Blüten des Wiesenknopfs aufragen und blühen. Die zweite Mahd, falls diese notwendig erscheint, darf nicht vor Mitte September erfolgen. Denn nach der Eiablage im Juli/August fressen die Raupen die Köpfchen der Pflanze und werden als halberwachsene Raupe von einer speziellen Wirtsameisenart, der Rotgelben Knotenameise (Myrmica rubra), adoptiert und in ihre Ameisennester geschleppt.  Wird der Wiesenknopf zuvor gemäht oder durch Weidevieh verbissen, ist der Nachwuchs des Falters verloren. Wird durch Walzen der Boden verdichtet, gefährdet dies die Nester der Knotenameise, ebenso wie ein zu tiefer Grasschnitt.

Ungemähter Grabenrand in der Talaue von Sausel und Rauchel in Mücke, 05.08. 2019. Zahlreiche Blüten des Großen Wiesenknopfs markieren das Vorkommen des Ameisen-Bläulings. 2022 wurde dieser Streifen im Juli gemulcht. Foto: Olaf Kühnapfel

Über entsprechende Pflegekonzepte von Feldwegen und Wegrändern können die Gemeinden im Vogelsberg einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Ameisenbläulings leisten. Denn auch an den Wegrändern und den Saumbiotopen von Straßen können sich stabile Populationen entwickeln; so zum Beispiel in der Talaue von Sausel und Rauchel (siehe Foto).   Voraussetzung ist eine angepasste Mahd. Auf gemeindeeigenen Flächen sind auch Absprachen der Gemeinden mit den Landwirten zu treffen, dass Saumbiotope mit dem Großen Wiesenknopf zwischen Mitte Juni und Mitte September nicht gemäht bzw. gemulcht werden dürfen.

Jedes Vorkommen des gefährdeten Falters ist zu schützen.

 

28.07.2022 Olaf Kühnapfel